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Froschperspektive der Tanzenden Türme

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Restaurant, Bar und Terrasse des Clouds zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten etc., inklusive aller damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Clouds sowie für gastronomische Dienstleistung.

 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clouds.

 

3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Die Angebote des Clouds sind stets freibleibend.

 

2. Der Vertrag kommt nur durch das Einverständnis und der Übersendung der schriftlichenAuftragsbestätigung des Clouds zustande. Alle Vereinbarungen, die getroffen werden,sind schriftlich niederzulegen.

 

3. Eine Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen ist für das Clouds nur verbindlich,wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.

 

4. Die Vertragspartner sind das Clouds und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht derVeranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn eine Erklärung des Vermittlers vorliegt.

 

5. Das Clouds haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Clouds die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Clouds beruhen. Einer Pflichtverletzung des Clouds steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Clouds auftreten, wird das Clouds bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Clouds rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.

 

6. Alle Ansprüche gegen das Clouds verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Clouds beruhen.

 

7. Mit dem Vertragsabschluss stimmen Sie zu, dass Ihre Daten für den Versand von allgemeinen Informationen genutzt werden können. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung stellen. Sie können den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@clouds-hamburg.de widerrufen.

 

§3 Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung

1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Clouds zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Clouds an Dritte.

 

2. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Für die Abgabe von Speisen gilt bis zum 31.12.2022 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Clouds allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen und marktgerecht angepasst werden.

 

3. Rechnungen des Clouds ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Clouds ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das east berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,12%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,12% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Clouds bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten.

 

4. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Clouds, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Veranstalter einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Clouds den Zahlungsverzug unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen anmahnt.

 

5. Sollte die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlung nicht geleistet werden, so ist das Clouds berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

6. Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer, mit Gültigkeitsdatum als Garantie, 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Clouds ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind 80% des vereinbarten bzw. zu erwartenden Umsatzes, bis spätestens 25 Tage vor dem Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto, gegen Anzahlungsrechnung zu überweisen. Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung. Sollte 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Vorauszahlung eingegangen sein, werden die reservierten und geplanten Leistungen wieder in den freien Verkauf gegeben. Die Stornierungsgebühren sind nicht ausgeschlossen und werden laut Allgemeine Geschäftsbedingungen der TTG Betriebs GmbH & Co. KG berechnet. Stornierungskosten werden nur erhoben, wenn die Veranstaltungsräume sowie weitere Leistungen nicht weiter verkauft werden können.

 

7. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist Clouds berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages zu verlangen.

 

8. Die Rechnungsstellung kann elektronisch (per E-mail; als PDF-Datei) oder per Post erfolgen.


9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Clouds ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen eine Kreditvereinbarung besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

 

10. Quittierung - Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die abgeschlossene Rechnung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dient dem Clouds die nicht unterschriebene Rechnung als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.

 

11. Das Clouds zahlt Kommissionen für alle Buchungen, die über registrierte Agenturen vorgenommen werden. Kommissionierbar sind nur die Preise, die auch im Voraus vom Clouds Eventteam als solche angegeben sind. Die Kommission, die an Eventagenturen ausgezahlt wird, beläuft sich auf einen vorab festgelegten Wert zzgl. Steuern und Servicegebühren. Die Zahlung erfolgt direkt an das Clouds.

 

§4 GEMA

1. Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Clouds wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.§5 Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen1. Film- oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, kommerzielle Aufnahmen oder Aufnahmen zur öffentlichen Aufführung beziehungsweise Ausstrahlung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Clouds und sind kostenpflichtig. Die genauen Bedingungen werden in einem gesonderten Motivüberlassungsvertrag geregelt.

 

§6 Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt

1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang.

 

2. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser ggf. folgenden Schadenersatz zu leisten:

• kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 180 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Clouds zugeht.

• Schadenersatz i.H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 150 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Clouds zugeht.

• Schadenersatz i.H. von 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 120 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Clouds zugeht.

• Schadenersatz i.H. von 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Clouds zugeht.

 

3. Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Veranstalter dem Clouds die Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl bis spätestens 20 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich aufgeben.

 

4. Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl um mehr als 20% nach oben überschritten wird, muss sich das Clouds eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge bzw. der vereinbarten Preise vorbehalten.


5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

 

6. Ferner ist das Clouds berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Umständen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:

a. - höhere Gewalt oder andere vom Clouds nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

b. - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden.

c. - das Clouds begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Clouds in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clouds zuzurechnen ist.

 

7. Das Clouds hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

8. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Clouds, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Clouds.

 

9. Stornierungskosten werden nur erhoben, wenn die Veranstaltungsräume sowie weitere Leistungen nicht weiter verkauft werden können.

 

§8 Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen

1. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung des Clouds.

 

2. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Clouds jede gebuchte Servicekraft pro angefangene Stunde in Rechnung stellen.

 

3. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns oder Endes einer Veranstaltung, so ist das Clouds berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

4. Für Auf- und Abbauarbeiten, die durch Techniker des Clouds unterstützt, beaufsichtigt oder ausgeführt werden, wird pro Stunde und Mitarbeiter ein Satz von brutto EUR 30,00 berechnet.

 

5. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.

 

6. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen.

 

7. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Clouds die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Clouds für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

 

§9 Haftung

1. Das Clouds haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, welche, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Clouds zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Clouds rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.


2. Soweit das Clouds für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Clouds von allen Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei.

 

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Clouds bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Clouds gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Clouds diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch das Clouds pauschal erfasst und berechnet werden.

 

4. Störungen an den vom Clouds zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Clouds diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

5. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen beziehungsweise im Clouds. Das Clouds übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Clouds ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Clouds abzustimmen.

 

7. Der Veranstalter haftet für alle schuldhaft zugefügten Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

8. Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie für sein eigenes Verhalten.

 

9. Das Clouds kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

§10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder der Antragsannahme für Veranstaltungen oder Zimmerreservierungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter/ Besteller sind unwirksam. Der Veranstalter/Besteller wird schriftlich über alle Änderungen informiert. Es gilt ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg, der Sitz der TTG Betriebs GmbH & Co. KG - Clouds.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der TTG Betriebs GmbH & Co. KG - Clouds.

 

4. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand mit Sitz der TTG Betriebs GmbH & Co. KG - Clouds als vereinbart.

 

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

clouds – Heaven’s Bar & Kitchen

Reeperbahn 1

20359 Hamburg

+494030993280 restaurant@clouds-hamburg.de

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Online- bzw. Facebook-Gewinnspielen sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

 

Soweit es sich um ein Facebook-Gewinnspiel handelt, gilt Folgendes: sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters und/oder des Preissponsors bereitgestellt. Facebook Ireland Limited Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2, Ireland, („Facebook“) steht in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsert, unterstützt oder organisiert dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook.

 

§1 Gewinnspiel 

(1) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) ist unmittelbar dem Gewinnspiel zu entnehmen.

(2) Soweit der Gewinnspielmechanismus von den in § 4 Absatz 1 dieser Bedingungen beschriebenen Mechanismen abweicht, wird dieser einschließlich der Teilnahmemöglichkeit unmittelbar bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels beschrieben.

Soweit eine Teilnahme über Facebook möglich ist, erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel entsprechend der Beschreibung bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels

a) entweder durch Verwendung einer Facebook-Applikation (nachfolgend „Applikation“ genannt) auf Facebook. Diese mit Facebook verbundene Applikation kann kostenlos im jeweiligen Facebook-Profil des Teilnehmers installiert werden. Nachdem der Teilnehmer den „gefällt mir“-Button aktiviert hat, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem er die gestellte Gewinnspielfrage beantwortet;

b) oder direkt auf der Facebook-Webseite des Veranstalters. In einem solchen Fall kann der Teilnehmer an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem er unter dem Gewinnspiel-Posting auf der Facebookseite www.facebook.com/eastHamburg

a) die Gewinnspielfrage mit einem Kommentar beantwortet; 

b) Bilder/Beiträge postet; 

c) den Beitrag „liked“ etc. 

Soweit der Teilnehmer im Rahmen eines Posts und/oder Kommentars  Bilder, Videos oder Texte hochlädt, garantiert der Teilnehmer dem Veranstalter rechtmäßiger Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Antworten/Posts/Kommentare/Likes, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter, Facebook noch die Kooperationspartner (wie nachstehend definiert) verantwortlich.

(3) Die Preise des Gewinnspiels werden von verschiedenen Partnern (nachfolgend „Preissponsor“ genannt) zur Verfügung gestellt, so dass der Veranstalter die Preise lediglich im Namen der Preissponsor auslobt. Der Veranstalter wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, er ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist ansonsten der jeweilige Preissponsor.

 

§2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind – soweit nicht anders angegeben - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland, Schweiz und Österreich.

(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die hierzu relevanten Daten in dem entsprechenden Facebook-Konto des Teilnehmers) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.

(4) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 3 (2) auszuschließen.

(5) Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

 

§3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter und Angehörige der east Hotel & Restaurant GmbH und allen Tochtergesellschaften / Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Preissponsoren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.

 

§4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1) Während des Aktionszeitraumes wird den Teilnehmern eine Gewinnspielfrage gestellt. Dabei können die Teilnehmer zwischen vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählen. Sämtliche Preise werden auf der Gewinnspielseite vorgestellt. Der/die Gewinner wird/werden am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern, die die Gewinnspielfrage korrekt beantwortet haben, per Los bestimmt. Für den Fall, dass weniger Teilnehmer richtig getippt haben als Preise zur Verfügung, werden die restlichen Preise unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels unabhängig von der gegebenen Antwort verlost.

Von diesem Gewinnspielmechanismus abweichende Teilnahmemöglichkeiten, Teilnahmeregeln, Gewinnerziehungen etc. werden dem Teilnehmer unmittelbar bei der Teilnahmemaske zum Gewinnspiel erklärt. In einem solchen Fall gelten – soweit dort nicht anders  beschrieben – ausschließlich diese abweichenden Regelungen.

(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Preissponsor gemäß den nachstehenden Bedingungen zu Gewinnbenachrichtigung und Verfall des Gewinns in §§ 4 und 5.

Soweit das Gewinnspiel direkt auf Facebook veranstaltet wird, werden die Gewinner nach Beendigung des Gewinnspiels über das Facebook-Profil des jeweiligen Gewinners seitens des Veranstalters benachrichtigt. Alternativ können die Gewinner auch nach Beendigung des Gewinnspiels über das Facebook-Profil des Veranstalters bekannt gegeben werden. Jeder  Gewinner muss sich dann innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung in seinem Facebook-Profil bzw. Bekanntgabe des Gewinners im Facebook-Profil des Veranstalters über eine private Nachricht an die Facebook Seite des Veranstalters mit seinem richtigen Namen melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn.

(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor behält sich vor, als Preis  einen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(4) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(5) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner vom Preissponsor der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Ist der gemäß § 2 (1) teilnahmeberechtigte Gewinner minderjährig, wird darauf hingewiesen, dass für die Zulassung auf den Gewinner die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Zulassung und Abholung des Kfz verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Versicherung, Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.

(6) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem im Gewinnspiel vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.). Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist.

(7) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).

(8) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.

(10) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsor geltend zu machen.

 

§5 Verfall des Gewinns

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz-Gewinne und Reisegewinne gelten die in § 4 (5) bzw. (6) genannten abweichenden Fristen.


§6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.


§7 Datenschutz

(1) Soweit das Gewinnspiel nicht unmittelbar auf Facebook veranstaltet wird, ist es für die Teilnahme am Gewinnspiel unerlässlich, sich in der Teilnahmemaske des Gewinnspiels unter Angabe verschiedener Daten (nachfolgend auch „Registrierungsdaten“ genannt) für das entsprechende Gewinnspiel zu registrieren. Bei Facebook-Gewinnspielen ist die Teilnahme über den registrierten Facebook-Account des Teilnehmers möglich.

(2) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck an den jeweiligen Preissponsor oder an die den Preissponsor betreuende Agentur. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet. 

(3) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen  ersichtlich.

 

§8 Widerruf

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter datenschutz@east-hamburg.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

 

§9 Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Bei Reisegewinnen haftet der Veranstalter des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.


§10 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.